Sich von der Arbeit freistellen lassen, um sich voll und ganz auf die Weiterbildung (Schule, Studium & Co.) zu konzentrieren, aber dennoch ein gesichertes Einkommen haben? Das ist möglich mit der Vereinbarung einer Bildungskarenz und dem Bezug von Weiterbildungsgeld über das AMS. Wie das geht und welche Voraussetzungen ihr dafür erfüllen müsst, verraten wir euch hier.
Wir haben euch allgemein schon über diverse Beihilfen informiert, die ihr während eures Studiums beantragen könnt. In einem speziellen Artikel zur Bildungsteilzeit erfahrt ihr, wie ihr euch mehr Zeit für eure Weiterbildung nehmen könnt, aber dennoch nicht finanziell untergeht. Mit der folgenden habt ihr die Chance, euch ganz von der Arbeit freistellen zu lassen und trotzdem ein gesichertes Einkommen zu bekommen – nämlich das Weiterbildungsgeld des Arbeitsmarkt Service Österreich (AMS).
Das heißt, ihr müsst eure Anstellung im Unternehmen nicht kündigen, sondern ihr bleibt beim Unternehmen beschäftigt und vereinbart mit eurem/eurer Arbeitgeberin eine Bildungskarenz. Diese Vereinbarung wird hier vom AMS zum Download angeboten. Ihr müsst sie nur noch gemeinsam mit eurem/eurer Arbeitgeberin ausfüllen und unterschreiben.
Während der Bildungskarenz seid ihr von der Arbeit freigestellt, bekommt aber kein Gehalt oder Lohn. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, die wir euch folgend erklären, erhält ihr aber vom AMS ein Weiterbildungsgeld. Innerhalb von vier Jahren können so für insgesamt zwölf Monate Geldleistungen bezogen werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Ihr seid unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz für mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitslosenversicherungspflichtig bei eurem/eurer Arbeitgeber*in beschäftigt und erfüllt die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld, siehe hier.
Je nachdem, ob man eine Schulungseinrichtung besucht oder ein Studium belegt, muss dies nachgewiesen werden – entweder mit einer Bestätigung der Schulungseinrichtung, dass eine Weiterbildung im Ausmaß von 20 Wochenstunden gemacht wird oder mit einem Nachweis nach jedem Semester, dass Prüfungen in Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von je vier Semester-Wochenstunden oder acht ECTS-Punkten absolviert wurden (oder auch mit einem anderen Erfolgsnachweis, wie Studienabschluss oder Diplomprüfungszeugnis).
Wie kann ich Weiterbildungsgeld beantragen?
Das ist ganz einfach: Entweder beantragt ihr das Weiterbildungsgeld direkt über euer eAMS-Konto oder ihr meldet euch telefonisch oder per E-Mail beim AMS, welches euch das Antragsformular per Post schickt. Für den Antrag benötigt ihr nur die Bildungskarenzvereinbarung mit eurem/eurer Arbeitgeber*in sowie den ausgefüllten Weiterbildungsgeld-Antrag.
In welchem Zeitraum bzw. über welche Zeitspanne kann man Bildungskarenz und das Weiterbildungsgeld konsumieren?
Je nachdem, ob man nur Bildungskarenz oder Bildungskarenz in Kombination mit Bildungsteilzeit konsumiert, ergeben sich unterschiedliche Varianten.
Nur Bildungskarenz
Man kann innerhalb von vier Jahren maximal ein Jahr in Bildungskarenz gehen, dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Durchgehend ein Jahr Bildungskarenz. Dabei kann aber dann in den folgenden drei Jahren keine Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz mehr beantragt werden.
- Konsumation der Bildungskarenz in Teilen. Jeder Teil muss allerdings mindestens zwei Monate dauern und man muss das Jahr innerhalb von vier Jahren konsumieren.
In Kombination mit Bildungsteilzeit
Die Kombination ist innerhalb von vier Jahren möglich. Die Zeit wird ab dem ersten Tag gerechnet, sobald man Bildungsteilzeit oder -karenz konsumiert. Man kann allerdings nur einmal zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wechseln, wenn man im gleichen Unternehmen beschäftigt ist. Mit der Aufteilung ist es allerdings etwas komplizierter. Die zwei Möglichkeiten werden nämlich aufeinander angerechnet, das heißt ein Tag Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) entspricht zwei Tagen Bildungsteilzeit.
Hier haben wir drei Beispiele für euch:
- 1 Jahr Weiterbildungsgeld ODER 2 Jahre Bildungsteilzeitgeld
- ½ Jahr Weiterbildungsgeld UND 1 Jahr Bildungsteilzeitgeld
- 9 Monate Weiterbildungsgeld UND ½ Jahr Bildungsteilzeitgeld
Was sollte man sonst noch über die Zeit in Bildungskarenz wissen?
- Man darf geringfügig selbständig und/oder geringfügig unselbständig arbeiten. Wobei letzteres auch beim Unternehmen sein kann, bei welchem man normalerweise beschäftigt ist. (Die Arbeit muss aber unbedingt beim AMS gemeldet werden und die Geringfügigkeitsgrenze darf nicht überschritten werden!)
- Man ist kranken-, unfall- und pensionsversichert.
- Man hat keinen besonderen Kündigungsschutz.
- Man hat keinen Anspruch auf Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
- Der Urlaubsanspruch verkürzt sich anteilig.
Zum Schluss das Wichtigste: Wie viel Geld bekommt man in der Bildungskarenz?
Die Höhe entspricht dem Arbeitslosengeld, man erhält aber in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag. Damit ihr euch das besser ausrechnen könnt, gibt es hier den praktischen Online-Ratgeber vom AMS >>
Weitere Infos bekommt ihr direkt bei eurem/eurer AMS-Berater*in oder hier >>
In unserer SOFA-Nachhilfe lest und seht ihr übrigens, wie ihr im Alltag schon Geld sparen könnt. Mit diesen Tipps kommt ihr bestimmt auch in Bildungskarenz gut über die Runden.